Rubrikensponsoring

Marke + Programm = Passt!
Du wählst aus unseren Formaten eine passgenaue Rubrik zu deiner Marke aus. Im Rahmen des TV-Sponsorings wird dein auf die gewählte Rubrik abgestimmter Presenter-Hinweis als Opener und Closer platziert. Deine Marke verknüpft sich dabei gekonnt mit der gesponserten Rubrik und hinterlässt garantiert Spuren in den Köpfen deiner Zielgruppe. Eine Gleichung, die aufgeht!
Vorteile des Rubrikensponsorings
Mit dem Sponsoring einer produktaffinen Rubrik erreicht deine Werbebotschaft deine Zielgruppe ohne Streuverluste; die passgenaue Verknüpfung deiner Marke mit redaktionellen Fokusthemen sorgt für positiven Imagetransfer und die Emotionalisierung Ihrer Marke.
Nur auf SKY SPORT AUSTRIA buchbar!
Sponsor ist, wer nicht an der Produktion oder Ausstrahlung einer Sendung beteiligt ist, aber zur direkten oder indirekten Finanzierung beiträgt. Die redaktionelle Unabhängigkeit darf durch den Sponsor nicht beeinträchtigt werden.
- Der Sponsorhinweis muss in vertretbarer Kürze (pro Sponsor ca. 7 Sekunden; beim Trailersponsoring ca. 5 Sekunden) zu Beginn oder am Ende der gesponserten Sendung klar erkennbar sein. Ein Hinweis auf den Sponsor innerhalb einer Sendung vor und nach jeder Werbeschaltung ist zulässig. Es sind außerdem mehrere Sponsoren zulässig. Beim Trailersponsoring dürfen der oder die Sponsoren der gesponserten Sendung erwähnt werden. Programmhinweise dürfen nicht gesponsert werden.
- Der Sponsorhinweis muss einen eindeutigen Bezug zur gesponserten Sendung herstellen und darf außer einem imageprägenden Slogan keine zusätzlichen werblichen Aussagen zu Sponsor, Produkten oder Marken enthalten.
- Nachrichtensendungen und Sendungen zur politischen Information dürfen nicht gesponsert werden; das Sponsern von TV-Werbung ist unzulässig. Kurzsendungen (auch Rubriken genannt) wie beispielsweise der Wetterbericht können gesponsert werden.
- Sendungen dürfen nicht von Unternehmen gesponsert werden, deren Haupttätigkeit die Herstellung und/oder der Handel von Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen ist. Politische, weltanschauliche oder religiöse Vereinigungen dürfen Sendungen nicht sponsern.