Rubrikensponsoring
Marke + Programm = Passt!
Passgenaue Rubrik zu Ihrer Marke
Wählen Sie eine passende Rubrik aus unseren Formaten. Ihr auf die Rubrik abgestimmter Presenter-Hinweis wird als Opener und Closer platziert. So verknüpft sich Ihre Marke geschickt mit der Rubrik und bleibt in den Köpfen Ihrer Zielgruppe präsent.
Präzise Werbebotschaften
Mit dem Sponsoring einer produktaffinen Rubrik erreicht Ihre Werbebotschaft Ihre Zielgruppe ohne Streuverluste.
Positiver Imagetransfer
Die passgenaue Verknüpfung Ihrer Marke mit redaktionellen Fokusthemen sorgt für positiven Imagetransfer und die Emotionalisierung Ihrer Marke.
Keyfacts:
DARSTELLUNG:
Vollbild
SENDER:
SKY Sport Austria
LÄNGE:
ca. 7 Sekunden
PLATZIERUNG:
Sponsorhinweis als Opener zu Beginn und als Closer am Ende der Rubrik; formatspezifisch u.U. auch an den Unterbrecherinseln.
SPONTANLIEFERUNG:
Mindestens zehn Werktage vor Ausstrahlung; vor Ihrer Produktion bitte das Storyboard zur rechtlichen Prüfung (mindestens drei Wochen vor Ausstrahlung) an IP Österreich geben.
Werberichtlinien:
Sponsor ist, wer nicht an der Produktion oder Ausstrahlung einer Sendung beteiligt ist, aber zur direkten oder indirekten Finanzierung beiträgt. Die redaktionelle Unabhängigkeit darf durch den Sponsor nicht beeinträchtigt werden.
- Der Sponsorhinweis muss in vertretbarer Kürze (pro Sponsor ca. 7 Sekunden; beim Trailersponsoring ca. 5 Sekunden) zu Beginn oder am Ende der gesponserten Sendung klar erkennbar sein. Ein Hinweis auf den Sponsor innerhalb einer Sendung vor und nach jeder Werbeschaltung ist zulässig. Es sind außerdem mehrere Sponsoren zulässig. Beim Trailersponsoring dürfen der oder die Sponsoren der gesponserten Sendung erwähnt werden. Programmhinweise dürfen nicht gesponsert werden.
- Der Sponsorhinweis muss einen eindeutigen Bezug zur gesponserten Sendung herstellen und darf außer einem imageprägenden Slogan keine zusätzlichen werblichen Aussagen zu Sponsor, Produkten oder Marken enthalten.
- Nachrichtensendungen und Sendungen zur politischen Information dürfen nicht gesponsert werden; das Sponsern von TV-Werbung ist unzulässig. Kurzsendungen (auch Rubriken genannt) wie beispielsweise der Wetterbericht können gesponsert werden.
- Sendungen dürfen nicht von Unternehmen gesponsert werden, deren Haupttätigkeit die Herstellung und/oder der Handel von Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen ist. Politische, weltanschauliche oder religiöse Vereinigungen dürfen Sendungen nicht sponsern.
Weitere Werbemöglichkeiten