Programmsponsoring
Verlässlich & Effizient
Von Anfang bis zum Ende hautnah dabei
Mit dem Dauerbrenner unter den TV-Special Ads sind Sie vom Anfang bis zum Ende des Formats hautnah dabei. Mit dem Programmsponsoring sind Sie ganz nah dran … am Programm, an Ihrer Zielgruppe, am Image.
Diverse Möglichkeiten
Als Opener, Reminder vor oder nach den TV-Werbeinseln und Closer am Ende.
Unmittelbarer Erfolg
Als Presenter profitieren Sie unmittelbar vom Erfolg des Programms!
Keyfacts:
DARSTELLUNG:
Vollbild
SENDER:
RTL, VOX, SUPER RTL, NITRO, RTLup, ntv, RTLZWEI, SKY
LÄNGE:
7 Sekunden
PLATZIERUNG:
Sponsorhinweise als Opener zu Beginn der Sendung, als Closer am Ende und als Reminder vor bzw. nach den Unterbrecherinseln.
SPONTANLIEFERUNG:
Mindestens zehn Werktage vor Ausstrahlung; vor Ihrer Produktion bitte das Storyboard zur rechtlichen Prüfung (mindestens drei Wochen vor Ausstrahlung) an IP Österreich geben.
Werberichtlinien:
Sponsor ist, wer nicht an der Produktion oder Ausstrahlung einer Sendung beteiligt ist, aber zur direkten oder indirekten Finanzierung beiträgt. Die redaktionelle Unabhängigkeit darf durch den Sponsor nicht beeinträchtigt werden.
- Der Sponsorhinweis muss in vertretbarer Kürze (pro Sponsor ca. 7 Sekunden; beim Trailersponsoring ca. 5 Sekunden) zu Beginn oder am Ende der gesponserten Sendung klar erkennbar sein. Ein Hinweis auf den Sponsor innerhalb einer Sendung vor und nach jeder Werbeschaltung ist zulässig. Es sind außerdem mehrere Sponsoren zulässig. Beim Trailersponsoring dürfen der oder die Sponsoren der gesponserten Sendung erwähnt werden. Programmhinweise dürfen nicht gesponsert werden.
- Der Sponsorhinweis muss einen eindeutigen Bezug zur gesponserten Sendung herstellen und darf außer einem imageprägenden Slogan keine zusätzlichen werblichen Aussagen zu Sponsor, Produkten oder Marken enthalten.
- Nachrichtensendungen und Sendungen zur politischen Information dürfen nicht gesponsert werden; das Sponsern von TV-Werbung ist unzulässig. Kurzsendungen (auch Rubriken genannt) wie beispielsweise der Wetterbericht können gesponsert werden.
- TV-Sendungen dürfen nicht von Unternehmen gesponsert werden, deren Haupttätigkeit die Herstellung und/oder der Handel von Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen ist. Politische, weltanschauliche oder religiöse Vereinigungen dürfen Sendungen nicht sponsern.
Aufbau eines Programmsponsoring
Opener
Reminder
Closer
Weitere Werbemöglichkeiten