Trailersponsoring

Turboantrieb für hohe Reichweiten

Effektive Ergänzung

Mit dem Trailersponsoring bieten Sie Ihrer Marke die konsequente Ergänzung zum Programm- oder Labelsponsoring.

Bei jeder Programmankündigung dabei

Bei jeder Programmankündigung ist Ihre Marke mit von der Partie – teilweise schon vor dem Start der TV-Sendung!

Intensives Sponsorenengagement

Intensivierung und Verlängerung des Sponsorenengagements der TV-Werbung erhöht Kontaktfrequenz, Aufmerksamkeit und Markenbekanntheit über die Kernseherschaft des gesponserten Umfeldes hinaus.
Keyfacts:

DARSTELLUNG:

Vollbild

SENDER:

RTL, VOX

LÄNGE:

ca. 5 Sekunden

PLATZIERUNG:

Sponsorhinweis innerhalb der Programmpromotion: Die Platzierung der Programmtrailer erfolgt durch den Sender.

SPONTANLIEFERUNG:

Mindestens zehn Werktage vor Ausstrahlung; vor Ihrer Produktion bitte das Storyboard zur rechtlichen Prüfung (mindestens drei Wochen vor Ausstrahlung) an IP Österreich geben.

Besonderheiten

Das Trailersponsoring kann nur in Verbindung mit einem Programm- oder Labelsponsoring gebucht werden.
Werberichtlinien:

Sponsor ist, wer nicht an der Produktion oder Ausstrahlung einer Sendung beteiligt ist, aber zur direkten oder indirekten Finanzierung beiträgt. Die redaktionelle Unabhängigkeit darf durch den Sponsor nicht beeinträchtigt werden.

  • Der Sponsorhinweis muss in vertretbarer Kürze (pro Sponsor ca. 7 Sekunden; beim Trailersponsoring ca. 5 Sekunden) zu Beginn oder am Ende der gesponserten Sendung klar erkennbar sein. Ein Hinweis auf den Sponsor innerhalb einer Sendung vor und nach jeder Werbeschaltung ist zulässig. Es sind außerdem mehrere Sponsoren zulässig. Beim Trailersponsoring dürfen der oder die Sponsoren der gesponserten Sendung erwähnt werden. Programmhinweise dürfen nicht gesponsert werden.
  • Der Sponsorhinweis muss einen eindeutigen Bezug zur gesponserten Sendung herstellen und darf außer einem imageprägenden Slogan keine zusätzlichen werblichen Aussagen zu Sponsor, Produkten oder Marken enthalten.
  • Nachrichtensendungen und Sendungen zur politischen Information dürfen nicht gesponsert werden; das Sponsern von TV-Werbung ist unzulässig. Kurzsendungen (auch Rubriken genannt) wie beispielsweise der Wetterbericht können gesponsert werden.
  • TV-Sendungen dürfen nicht von Unternehmen gesponsert werden, deren Haupttätigkeit die Herstellung und/oder der Handel von Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen ist. Politische, weltanschauliche oder religiöse Vereinigungen dürfen Sendungen nicht sponsern.
Weitere Werbemöglichkeiten
02 TV 01 TV Special Ads 03 Newscountdown
Newscountdown
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Du möchtest deiner Marke ein wenig Nervenkitzel bieten? Mit dem Newscountdown in der TV-Werbung gelingt das im Sekundentakt: Perfekt eingebunden in das Newsdesign nutzt du den Countdown bis zum Start der Nachrichten für deine Werbebotschaft.

02 TV 01 TV Special Ads 07 Programmsponsoring
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Mit dem Programmsponsoring bist du ganz nah dran … am Programm, an deiner Zielgruppe, am Image.

02 TV 01 TV Special Ads 08 Rubrikensponsoring
Rubrikensponsoring
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Erreiche deine Zielgruppe ohne Streuverluste; die passgenaue Verknüpfung Ihrer Marke mit redaktionellen Fokusthemen sorgt für positiven Imagetransfer und die Emotionalisierung deiner Marke.