Trailersponsoring

Turboantrieb für hohe Reichweiten
Lass doch einfach mal den TV-Sender für dich arbeiten: Mit dem Trailersponsoring bietest du deiner Marke die konsequente Ergänzung zum Programm- oder Labelsponsoring. Bei jeder Programmankündigung ist deine Marke mit von der Partie – teilweise schon vor dem Start der TV-Sendung! Die zusätzliche Einbindung in die Promotion der von dir gesponserten Sendung erhöht Frequenz und Reichweite deiner Markenbotschaft mit Turbogeschwindigkeit.
Vorteile des Trailersponsorings
Intensivierung und Verlängerung des Sponsorenengagements der TV-Werbung erhöht Kontaktfrequenz, Aufmerksamkeit und Markenbekanntheit über die Kernseherschaft des gesponserten Umfeldes hinaus.
Sponsor ist, wer nicht an der Produktion oder Ausstrahlung einer Sendung beteiligt ist, aber zur direkten oder indirekten Finanzierung beiträgt. Die redaktionelle Unabhängigkeit darf durch den Sponsor nicht beeinträchtigt werden.
- Der Sponsorhinweis muss in vertretbarer Kürze (pro Sponsor ca. 7 Sekunden; beim Trailersponsoring ca. 5 Sekunden) zu Beginn oder am Ende der gesponserten Sendung klar erkennbar sein. Ein Hinweis auf den Sponsor innerhalb einer Sendung vor und nach jeder Werbeschaltung ist zulässig. Es sind außerdem mehrere Sponsoren zulässig. Beim Trailersponsoring dürfen der oder die Sponsoren der gesponserten Sendung erwähnt werden. Programmhinweise dürfen nicht gesponsert werden.
- Der Sponsorhinweis muss einen eindeutigen Bezug zur gesponserten Sendung herstellen und darf außer einem imageprägenden Slogan keine zusätzlichen werblichen Aussagen zu Sponsor, Produkten oder Marken enthalten.
- Nachrichtensendungen und Sendungen zur politischen Information dürfen nicht gesponsert werden; das Sponsern von TV-Werbung ist unzulässig. Kurzsendungen (auch Rubriken genannt) wie beispielsweise der Wetterbericht können gesponsert werden.
- TV-Sendungen dürfen nicht von Unternehmen gesponsert werden, deren Haupttätigkeit die Herstellung und/oder der Handel von Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen ist. Politische, weltanschauliche oder religiöse Vereinigungen dürfen Sendungen nicht sponsern.